Allgemeine Geschäftsbedingungen von isupplies.de

I. Geltung

Unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- und Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam mit schriftlicher Bestätigung durch isupplies.de bzw. die Software Partner GmbH.

II. Vertragsabschluß

Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich bezüglich Preis- und Liefermöglichkeit. Ein Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung oder mit Beginn der Vertragsausführung durch isupplies.de bzw. die Software Partner GmbH zustande. Die Verträge zwischen Käufer und uns sind Kaufverträge. Die beiderseitigen Verpflichtungen ergeben sich ausschließlich aus den folgenden Bestimmungen.

III. Lieferung, Lieferfristen

1. Angebote von isupplies.de bzw. Software Partner GmbH erfolgen unter dem Vorbehalt des Zwischenverkaufs und mit der Maßgabe, dass ein ausreichender Lagervorrat besteht. Aus dem Versand von Preis- und Lieferlisten folgt für isupplies.de bzw. Software Partner GmbH keine Lieferverpflichtung, eine solche besteht nur dann, wenn isupplies.de bzw. Software Partner GmbH die Bestellung des Käufers schriftlich bestätigt hat. Lieferungen erfolgen ab Lager bzw. ab Werk. Der Versand der Ware erfolgt mit den von isupplies.de bzw. Software Partner GmbH bestimmten Verkehrsmitteln (Post, Spedition, etc.). isupplies.de bzw. Software Partner GmbH ist nicht verpflichtet, die preisgünstigste Versandart zu wählen. Teillieferungen und -leistungen sind zulässig und gelten als selbständige Lieferungen.

2. Unvorhergesehene Lieferhindernisse, z.B. urheberrechtlich bedingte Lieferverbote, Fabrikations- oder Lieferstörungen bei uns oder bei unserem Vorlieferanten, z.B. durch höhere Gewalt, Verkehrsstörungen, Streik, Aussperrung u.a.m., berechtigen
isupplies.de bzw. Software Partner GmbH bestätigte Lieferverpflichtungen angemessen zu verlängern.

4. Schadensersatzansprüche des Käufers wegen Verzuges oder Nichterfüllung können nur geltend gemacht werden, wenn
isupplies.de bzw. der Software Partner GmbH grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen werden kann.

IV. Versand und Gefahrenübergang

Der Kunde trägt das Transportrisiko - auch bei frachtfreien Lieferungen - ab dem Lager von isupplies.de bzw. Software Partner GmbH bzw. dem Lager/Werk des Vorlieferanten/Herstellers, wenn die Lieferung ab dort erfolgt. Alle Sendungen, auch etwaige Rücksendungen, reisen auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht mit der Übergabe an den Transporteur auf den Kunden über; im Falle der Selbstabholung geht die Gefahr mit dem Beginn der Verladung auf den Kunden über. Der Nichterhalt einer Sendung ist isupplies.de bzw. Software Partner GmbH spätestens 6 Tage nach dem Erhalt der Rechnung schriftlich anzuzeigen. Wird die Lieferung auf Veranlassung des Kunden verzögert oder auf seine Veranlassung hin auf Lager genommen, so geht die Gefahr mit dem Zeitpunkt der schriftlichen Anzeige der Lieferbereitschaft auf den Kunden über. isupplies.de bzw. Software Partner GmbH ist berechtigt, Lagergebühren geltend zu machen und für den Fall, dass der Kunde die Abholung auf seine Kosten verweigert, die Ware vier Wochen nach der vorherigen schriftlichen Androhung der Vernichtung auf Kosten des Kunden vernichten zu lassen. Der Vergütungsanspruch bleibt in diesem Fall unberührt.

V. Gewährleistung und Haftung

1. Der Käufer hat die gelieferte Ware bei Eingang auf Vollständigkeit und Beschädigung unverzüglich zu prüfen, andernfalls gilt die Ware als genehmigt. Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt.

2. Erkennbare Mängel und Beanstandungen hat der Kunde unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 6 Tagen nach Entgegennahme der Ware, unter Vorlage des Lieferscheins oder der Rechnung und unter genauer Angabe der Fehler
isupplies.de bzw. der Software Partner GmbH schriftlich mitzuteilen. Entsprechendes gilt für Mängel, die erst später sichtbar werden. Unterbleibt die Anzeige, gilt die Ware als genehmigt. Die besondere Rügepflicht gemäß §§377, 378 HGB bleibt unberührt.

3. Auf Hardware-Geräte mit ihren Einzelteilen leistet
isupplies.de bzw. Software Partner GmbH eine Garantie von 6 Monaten bezogen auf Teile, die nachweislich aufgrund von Fabrikations- und Materialfehlern defekt geworden sind; diese werden ausgetauscht oder repariert. Austauschteile gehen in das Eigentum von isupplies.de bzw. Software Partner GmbH über. Durch diese Garantie werden weitergehende Anprüche, insbesondere solche auf Schadenersatz, nicht begründet. Ausgenommen von der Garantie sind Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung und Eingriffe durch den Käufer oder sonstige Dritte verursacht wurden. Schäden durch Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung, durch fahrlässige Behandlung oder Missbrauch sind ebenfalls von der Garantie ausgeschlossen. Geräte, die äußerlich beschädigt oder geöffnet (z.B. beschädigter oder zerstörter Sicherheitsaufkleber) wurden, fallen nicht mehr unter die Garantieregelung.

4. Bei berechtigter Beanstandung behebt
isupplies.de bzw. Software Partner GmbH die Mängel grundsätzlich durch Ersatzlieferung. Ein Anspruch auf Wandlung oder Minderung besteht nur, nachdem eine Ersatzlieferung durch isupplies.de bzw. Software Partner GmbH innerhalb einer angemessenen Frist fehlgeschlagen ist. Waren dürfen nur zurückgesandt werden, wenn sich isupplies.de bzw. Software Partner GmbH vorher damit schriftlich einverstanden erklärt hat, oder wenn dem Kunden versehentlich andere als die von ihm bestellte Ware geliefert wurde. Rücksendungen aufgrund von Beanstandungen des Kunden, gleich aus welchem Grund, sind nur dann zulässig, wenn die Rücksendung unverzüglich, spätestens aber innerhalb von zwei Wochen nach Anzeige des Mangels gemäß Ziffer 2 erfolgt. Die Einsendung der beanstandeten Ware an isupplies.de bzw. Software Partner GmbH muß in dem dazugehörigen Original-Karton erfolgen, die Ware muss ordnungsgemäß verpackt sein. Sollte sich die Reklamation als unberechtigt erweisen, so berechnet isupplies.de bzw. Software Partner GmbH den Prüfvorgang in angemessenem Rahmen.

5. Übergebene Materialien und Gegenstände werden von uns nicht versichert. Es ist Sache des Auftraggebers, die an uns übergebenen Gegenstände und Materialien ausreichend zu versichern. Sollte bei der Bearbeitung das an
isupplies.de bzw. Software Partner GmbH übergebene Ausgangsmaterial durch Stromausfall, technischen Defekt oder sonstige nicht grob fahrlässige Umstände beschädigt werden, sind wir nur zum Ersatz des Rohmaterials verpflichtet.

VI. Eigentumsvorbehalt

1. Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung uneingeschränktes Eigentum von isupplies.de bzw. Software Partner GmbH (Vorbehaltsware). Ist der Kunde Vollkaufmann, so behält sich isupplies.de bzw. Software Partner GmbH das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Bezahlung sämtlicher, auch künftig entstehender Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden vor. Der Kunde darf die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb gegen sofortige Bezahlung oder unter Eigentumsvorbehalt veräußern. Eine Sicherungsübereignung oder Verpfändung der Vorbehaltsware ist ihm untersagt. isupplies.de bzw. Software Partner GmbH hat das Recht die Ware nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist herauszuverlangen. Die Ausübung der Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt oder ein Herausgabeverlangen gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.

2. Für den Fall, daß der Kunde Vorbehaltsware weiterverkauft, tritt der Kunde schon jetzt seine Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware (Weiterverkaufspreis incl. MwSt.) - einschließlich der entsprechenden Forderungen aus Wechseln - mit allen Nebenrechten an
isupplies.de bzw. Software Partner GmbH ab. Er ist widerruflich zum Einzug dieser Forderungen berechtigt, soweit isupplies.de bzw. Software Partner GmbH die Abtretung gegenüber dem Schuldner des Kunden die Abtretung offengelegt hat. Soweit gesetzlich zulässig, ist isupplies.de bzw. Software Partner GmbH befugt, dem Schuldner des Kunden die Abtretung bekannt zu geben und die Forderung selbst einzuziehen. Für den Fall, dass die Vorbehaltsware vom Kunden zusammen mit anderen, isupplies.de bzw. Software Partner GmbH nicht gehörenden Waren zu einem Gesamtpreis verkauft wird, erfolgt die Abtretung nur in Höhe des Betrages, den isupplies.de bzw. Software Partner dem Käufer für die mitveräußerte Vorbehaltsware einschl. MwSt. berechnet hat.

3. Für den Fall, daß die Forderungen des Kunden aus dem Weiterverkauf in ein Kontokorrent aufgenommen werden, tritt der Kunde hiermit bereits seine Forderung aus dem Kontokorrent gegenüber seinem Schuldner an
isupplies.de bzw. Software Partner GmbH ab. Die Abtretung erfolgt in Höhe des Weiterverkaufspreises der Vorbehaltsware incl. MwSt. Versicherungs- und Schadensersatzansprüche, die der Kunde wegen Verlusten oder Schäden erwirbt, werden hiermit an isupplies.de bzw. Software Partner GmbH abgetreten. Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt von isupplies.de bzw. Software Partner GmbH stehende Ware in seinen Rechnungen an Dritte als solche zu kennzeichnen (erweiterter Eigentumsvorbehalt). Sind die unter Punkt VII/4 genannten Voraussetzungen beim Kunden gegeben, so hat er auf Verlangen von isupplies.de bzw. Software Partner GmbH die Schuldner schriftlich zu benachrichtigen, alle Auskünfte zu erteilen, Unterlagen vorzulegen und zu übersenden sowie Wechsel herauszugeben. Der Kunde hat isupplies.de bzw. Software Partner GmbH ferner, während der Bürozeit auch ohne vorherige Anmeldung Zutritt zu der noch in seinem Besitz befindlichen Vorbehaltsware zu gewähren, eine genaue Aufstellung der Ware zu übersenden, die Ware auszusondern und herauszugeben.

4. Wird im Eigentum von
isupplies.de bzw. Software Partner GmbH stehende Ware oder werden an Stelle dieser Ware getretene Forderungen durch Gläubiger des Kunden gepfändet oder abgetreten, so hat der Kunde hiervon isupplies.de bzw. Software Partner GmbH unverzüglich schriftlich unter Übergabe der für eine Intervention erforderlichen Unterlagen Mitteilung zu machen. Er hat isupplies.de bzw. Software Partner GmbH bei der Intervention zu unterstützen und eine eidesstattliche Versicherung zugunsten der isupplies.de bzw. Software Partner GmbH abzugeben, aus der hervorgeht, daß die gepfändete Ware oder die gepfändeten Forderungen im Eigentum der isupplies.de bzw. Software Partner GmbH stehen. Er hat weiterhin die Kosten von Maßnahmen zur Beseitigung dieser Pfändung, insbesondere von Interventionsprozessen zu tragen. Die Kosten bei der Erfüllung der vorgenannten Mitwirkungspflichten bei der Verfolgung aller Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt sowie alle zwecks Erhaltung und Lagerung der Ware gemachten Verwendungen trägt der Kunde.

VII. Zahlungskonditionen

1. Alle in unseren Angeboten und Preislisten genannten Preise verstehen sich in Euro pro Stück zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, der Fracht und Verpackung. Sofern bestimmte Preise im Vertrag nicht vereinbart sind, berechnet isupplies.de bzw. Software Partner GmbH die am Tag der Lieferung geltenden Listenpreise. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen, insbesondere durch Nichteinhaltung der Spezifikationen (s. V/8). werden gesondert berechnet.

2. Wir liefern grundsätzlich, wenn nicht anders vereinbart, per Nachnahme bzw. Vorauskasse. Jede Rechnung von
isupplies.de bzw. Software Partner ist umgehend nach Erhalt der Ware in bar ohne Abzug zu begleichen, sofern im Einzelfall keine anderweitigen schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden. Zahlungen haben ausschliesslich an isupplies.de bzw. Software Partner zu erfolgen. Zahlt der Kunde nicht innerhalb 10 Tagen nach Rechnungsdatum, ist isupplies.de bzw. Software Partner GmbH berechtigt, Fälligkeitszinsen gemäß Ziffer 3 geltend zu machen. Eingehende Zahlungen werden grundsätzlich zunächst auf die fälligen Forderungen in der Reihenfolge ihrer Entstehung angerechnet.

3. Bei einer Überschreitung des Zahlungsziels ist
isupplies.de bzw. die Software Partner GmbH, ohne daß es einer gesonderten Mahnung mit Fristsetzung bedarf, berechtigt, Zinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch 7% pa auf den Rechnungsbetrag zu berechnen (Fälligkeitszinsen gemäß 353 HGB). Mahnkosten werden pro Mahnung mit EUR 5,00 netto berechnet. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag endgültig verfügen können. Bei Scheckzahlung ist dies erst dann der Fall, wenn der Scheck eingelöst ist. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, werden alle Forderungen fällig. Dies gilt auch bei einer wesentlichen Vermögensverschlechterung und bei Zahlungseinstellung des Kunden. isupplies.de bzw. Software Partner GmbH behält sich vor, Sicherheiten zu verlangen und über die Hereinnahme von Wechseln oder Schecks von Fall zu Fall zu entscheiden.

VIII. Exportgeschäfte

Für Lieferungen an Exportkunden im Ausland gelten folgende zusätzliche Bestimmungen:

1. Alle Angebote, Abschlüsse und Vereinbarungen basieren auf dem zum Zeitpunkt der Erteilung des Auftrages maßgeblichem Wechselkurs der Fremdwährung zum Euro. Bei schriftlicher Angebotserstellung ist auf den Zeitpunkt der Absendung der Bestellung an
isupplies.de bzw. Software Partner GmbH abzustellen. Sollte sich der Wechselkurs nach diesem Zeitpunkt ändern, so ist isupplies.de bzw. Software Partner GmbH berechtigt nach Wahl Zahlung in Euro oder in der Währung des Landes des Kunden zu verlangen.

2. Die Ware reist in allen Fällen auf Gefahr des Kunden, auch bei Frei Haus Lieferungen. Etwaige auf dem Beförderungswege entstehende Verluste durch Beschädigung, etc. gehen - gleich aus welchen Gründen - zu Lasten des Kunden.

3.
isupplies.de bzw. Software Partner GmbH ist berechtigt, alle während der Abwicklung des Abschlusses durch Bundes- und Landesgesetz zur Erhebung gelangenden neuen Abgaben (einschließlich Zölle) oder Erhöhungen bereits bestehender Abgaben, wodurch die Lieferung der Ware unmittelbar betroffen oder verteuert wird, in voller Höhe auf den Kaufpreis aufzuschlagen.

IX. Erfüllungsort und Gerichtsstand

1. Erfüllungsort ist München. Die Bestimmungen über das Haager Abkommen über internationale Kaufverträge finden keine Anwendung. Die Vertragsbeziehungen zwischen isupplies.de bzw. Software Partner GmbH und dem Kunden richten sich ausschließlich nach deutschem Recht.

2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ungültig sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.

3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung ergebenden Streitigkeiten, auch für Wechsel- und Scheckprozesse, ist München.

Unterhaching, 02.01.2010