Allgemeine Geschäftsbedingungen von isupplies.de
I. Geltung
Unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich
aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle
künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals
ausdrücklich vereinbart werden.
Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- und
Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam mit
schriftlicher Bestätigung durch isupplies.de bzw. die Software Partner GmbH.
II. Vertragsabschluß
Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich bezüglich Preis- und
Liefermöglichkeit.
Ein Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung
oder mit Beginn der Vertragsausführung durch isupplies.de bzw. die Software Partner GmbH
zustande. Die Verträge zwischen Käufer und uns sind Kaufverträge. Die
beiderseitigen Verpflichtungen ergeben sich ausschließlich aus den
folgenden Bestimmungen.
III. Lieferung, Lieferfristen
1. Angebote von isupplies.de bzw. Software Partner GmbH erfolgen unter dem Vorbehalt des
Zwischenverkaufs und mit der Maßgabe, dass ein ausreichender Lagervorrat
besteht. Aus dem Versand von Preis- und Lieferlisten folgt für isupplies.de bzw. Software
Partner GmbH keine Lieferverpflichtung, eine solche besteht nur dann,
wenn isupplies.de bzw. Software Partner GmbH die Bestellung des Käufers schriftlich
bestätigt hat. Lieferungen erfolgen ab Lager bzw. ab Werk. Der Versand
der Ware erfolgt mit den von isupplies.de bzw. Software Partner GmbH bestimmten
Verkehrsmitteln (Post, Spedition, etc.). isupplies.de bzw. Software Partner GmbH ist
nicht verpflichtet, die preisgünstigste Versandart zu wählen.
Teillieferungen und -leistungen sind zulässig und gelten als
selbständige Lieferungen.
2. Unvorhergesehene Lieferhindernisse, z.B. urheberrechtlich
bedingte Lieferverbote, Fabrikations- oder Lieferstörungen bei uns oder
bei unserem Vorlieferanten, z.B. durch höhere Gewalt,
Verkehrsstörungen, Streik, Aussperrung u.a.m., berechtigen isupplies.de bzw. Software
Partner GmbH bestätigte Lieferverpflichtungen angemessen zu verlängern.
4. Schadensersatzansprüche des Käufers wegen Verzuges oder
Nichterfüllung können nur geltend gemacht werden, wenn isupplies.de bzw. der Software
Partner GmbH grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen werden
kann.
IV. Versand und Gefahrenübergang
Der Kunde trägt das Transportrisiko - auch bei frachtfreien Lieferungen
- ab dem Lager von isupplies.de bzw. Software Partner GmbH bzw. dem Lager/Werk des
Vorlieferanten/Herstellers, wenn die Lieferung ab dort erfolgt. Alle
Sendungen, auch etwaige Rücksendungen, reisen auf Gefahr des Kunden.
Die Gefahr geht mit der Übergabe an den Transporteur auf den Kunden
über; im Falle der Selbstabholung geht die Gefahr mit dem Beginn der
Verladung auf den Kunden über. Der Nichterhalt einer Sendung ist isupplies.de bzw.
Software Partner GmbH spätestens 6 Tage nach dem Erhalt der Rechnung
schriftlich anzuzeigen. Wird die Lieferung auf Veranlassung des Kunden
verzögert oder auf seine Veranlassung hin auf Lager genommen, so geht
die Gefahr mit dem Zeitpunkt der schriftlichen Anzeige der
Lieferbereitschaft auf den Kunden über. isupplies.de bzw. Software Partner GmbH ist
berechtigt, Lagergebühren geltend zu machen und für den Fall, dass der
Kunde die Abholung auf seine Kosten verweigert, die Ware vier Wochen
nach der vorherigen schriftlichen Androhung der Vernichtung auf Kosten
des Kunden vernichten zu lassen. Der Vergütungsanspruch bleibt in
diesem Fall unberührt.
V. Gewährleistung und Haftung
1. Der Käufer hat die gelieferte Ware bei Eingang auf Vollständigkeit
und Beschädigung unverzüglich zu prüfen, andernfalls gilt die Ware als
genehmigt. Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt.
2. Erkennbare Mängel und Beanstandungen hat der Kunde unverzüglich,
spätestens aber innerhalb von 6 Tagen nach Entgegennahme der Ware,
unter Vorlage des Lieferscheins oder der Rechnung und unter genauer
Angabe der Fehler isupplies.de bzw. der Software Partner GmbH schriftlich mitzuteilen.
Entsprechendes gilt für Mängel, die erst später sichtbar werden.
Unterbleibt die Anzeige, gilt die Ware als genehmigt. Die besondere
Rügepflicht gemäß §§377, 378 HGB bleibt unberührt.
3. Auf Hardware-Geräte mit ihren Einzelteilen leistet isupplies.de bzw. Software Partner
GmbH eine Garantie von 6 Monaten bezogen auf Teile, die nachweislich
aufgrund von Fabrikations- und Materialfehlern defekt geworden sind;
diese werden ausgetauscht oder repariert. Austauschteile gehen in das
Eigentum von isupplies.de bzw. Software Partner GmbH über. Durch diese Garantie werden
weitergehende Anprüche, insbesondere solche auf Schadenersatz, nicht
begründet. Ausgenommen von der Garantie sind Schäden, die durch
unsachgemäße Behandlung und Eingriffe durch den Käufer oder sonstige
Dritte verursacht wurden. Schäden durch Nichtbeachtung der
Bedienungsanleitung, durch fahrlässige Behandlung oder Missbrauch sind
ebenfalls von der Garantie ausgeschlossen. Geräte, die äußerlich
beschädigt oder geöffnet (z.B. beschädigter oder zerstörter
Sicherheitsaufkleber) wurden, fallen nicht mehr unter die
Garantieregelung.
4. Bei berechtigter Beanstandung behebt isupplies.de bzw. Software Partner GmbH die
Mängel grundsätzlich durch Ersatzlieferung. Ein Anspruch auf Wandlung
oder Minderung besteht nur, nachdem eine Ersatzlieferung durch isupplies.de bzw. Software
Partner GmbH innerhalb einer angemessenen Frist fehlgeschlagen ist.
Waren dürfen nur zurückgesandt werden, wenn sich isupplies.de bzw. Software Partner GmbH
vorher damit schriftlich einverstanden erklärt hat, oder wenn dem
Kunden versehentlich andere als die von ihm bestellte Ware geliefert
wurde. Rücksendungen aufgrund von Beanstandungen des Kunden, gleich aus
welchem Grund, sind nur dann zulässig, wenn die Rücksendung
unverzüglich, spätestens aber innerhalb von zwei Wochen nach Anzeige
des Mangels gemäß Ziffer 2 erfolgt. Die Einsendung der beanstandeten
Ware an isupplies.de bzw. Software Partner GmbH muß in dem dazugehörigen Original-Karton
erfolgen, die Ware muss ordnungsgemäß verpackt sein. Sollte sich die
Reklamation als unberechtigt erweisen, so berechnet isupplies.de bzw. Software Partner
GmbH den Prüfvorgang in angemessenem Rahmen.
5. Übergebene Materialien und Gegenstände werden von uns nicht versichert. Es ist Sache des
Auftraggebers, die an uns übergebenen Gegenstände und Materialien
ausreichend zu versichern. Sollte bei der Bearbeitung das an isupplies.de bzw. Software
Partner GmbH übergebene Ausgangsmaterial durch Stromausfall,
technischen Defekt oder sonstige nicht grob fahrlässige Umstände
beschädigt werden, sind wir nur zum Ersatz des Rohmaterials
verpflichtet.
VI. Eigentumsvorbehalt
1. Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung
uneingeschränktes Eigentum von isupplies.de bzw. Software Partner GmbH (Vorbehaltsware).
Ist der Kunde Vollkaufmann, so behält sich isupplies.de bzw. Software Partner GmbH das
Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Bezahlung sämtlicher, auch
künftig entstehender Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem
Kunden vor. Der Kunde darf die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen
Geschäftsbetrieb gegen sofortige Bezahlung oder unter
Eigentumsvorbehalt veräußern. Eine Sicherungsübereignung oder
Verpfändung der Vorbehaltsware ist ihm untersagt. isupplies.de bzw. Software Partner GmbH
hat das Recht die Ware nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist
herauszuverlangen. Die Ausübung der Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt
oder ein Herausgabeverlangen gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.
2. Für den Fall, daß der Kunde Vorbehaltsware weiterverkauft, tritt der
Kunde schon jetzt seine Forderungen aus dem Weiterverkauf der
Vorbehaltsware (Weiterverkaufspreis incl. MwSt.) - einschließlich der
entsprechenden Forderungen aus Wechseln - mit allen Nebenrechten an
isupplies.de bzw. Software Partner GmbH ab. Er ist widerruflich zum Einzug dieser
Forderungen berechtigt, soweit isupplies.de bzw. Software Partner GmbH die Abtretung
gegenüber dem Schuldner des Kunden die Abtretung offengelegt hat.
Soweit gesetzlich zulässig, ist isupplies.de bzw. Software Partner GmbH befugt, dem
Schuldner des Kunden die Abtretung bekannt zu geben und die Forderung
selbst einzuziehen. Für den Fall, dass die Vorbehaltsware vom Kunden
zusammen mit anderen, isupplies.de bzw. Software Partner GmbH nicht gehörenden Waren zu
einem Gesamtpreis verkauft wird, erfolgt die Abtretung nur in Höhe des
Betrages, den isupplies.de bzw. Software Partner dem Käufer für die mitveräußerte
Vorbehaltsware einschl. MwSt. berechnet hat.
3. Für den Fall, daß die Forderungen des Kunden aus dem Weiterverkauf
in ein Kontokorrent aufgenommen werden, tritt der Kunde hiermit bereits
seine Forderung aus dem Kontokorrent gegenüber seinem Schuldner an
isupplies.de bzw. Software Partner GmbH ab. Die Abtretung erfolgt in Höhe des
Weiterverkaufspreises der Vorbehaltsware incl. MwSt. Versicherungs- und
Schadensersatzansprüche, die der Kunde wegen Verlusten oder Schäden
erwirbt, werden hiermit an isupplies.de bzw. Software Partner GmbH abgetreten. Der Kunde
ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt von isupplies.de bzw. Software Partner
GmbH stehende Ware in seinen Rechnungen an Dritte als solche zu
kennzeichnen (erweiterter Eigentumsvorbehalt). Sind die unter Punkt
VII/4 genannten Voraussetzungen beim Kunden gegeben, so hat er auf
Verlangen von isupplies.de bzw. Software Partner GmbH die Schuldner schriftlich zu
benachrichtigen, alle Auskünfte zu erteilen, Unterlagen vorzulegen und
zu übersenden sowie Wechsel herauszugeben. Der Kunde hat isupplies.de bzw. Software
Partner GmbH ferner, während der Bürozeit auch ohne vorherige Anmeldung
Zutritt zu der noch in seinem Besitz befindlichen Vorbehaltsware zu
gewähren, eine genaue Aufstellung der Ware zu übersenden, die Ware
auszusondern und herauszugeben.
4. Wird im Eigentum von isupplies.de bzw. Software Partner GmbH stehende Ware oder werden
an Stelle dieser Ware getretene Forderungen durch Gläubiger des Kunden
gepfändet oder abgetreten, so hat der Kunde hiervon isupplies.de bzw. Software Partner
GmbH unverzüglich schriftlich unter Übergabe der für eine Intervention
erforderlichen Unterlagen Mitteilung zu machen. Er hat isupplies.de bzw. Software Partner
GmbH bei der Intervention zu unterstützen und eine eidesstattliche
Versicherung zugunsten der isupplies.de bzw. Software Partner GmbH abzugeben, aus der
hervorgeht, daß die gepfändete Ware oder die gepfändeten Forderungen im
Eigentum der isupplies.de bzw. Software Partner GmbH stehen. Er hat weiterhin die Kosten
von Maßnahmen zur Beseitigung dieser Pfändung, insbesondere von
Interventionsprozessen zu tragen. Die Kosten bei der Erfüllung der
vorgenannten Mitwirkungspflichten bei der Verfolgung aller Rechte aus
dem Eigentumsvorbehalt sowie alle zwecks Erhaltung und Lagerung der
Ware gemachten Verwendungen trägt der Kunde.
VII. Zahlungskonditionen
1. Alle in unseren Angeboten und Preislisten genannten Preise verstehen
sich in Euro pro Stück zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, der
Fracht und Verpackung. Sofern bestimmte Preise im Vertrag nicht
vereinbart sind, berechnet isupplies.de bzw. Software Partner GmbH die am Tag der
Lieferung geltenden Listenpreise. Zusätzliche Lieferungen und
Leistungen, insbesondere durch Nichteinhaltung der Spezifikationen (s.
V/8). werden gesondert berechnet.
2. Wir liefern grundsätzlich, wenn nicht anders vereinbart, per
Nachnahme bzw. Vorauskasse. Jede Rechnung von isupplies.de bzw. Software Partner ist
umgehend nach Erhalt der Ware in bar ohne Abzug zu begleichen, sofern
im Einzelfall keine anderweitigen schriftlichen Vereinbarungen
getroffen wurden. Zahlungen haben ausschliesslich an isupplies.de bzw. Software Partner zu
erfolgen. Zahlt der Kunde nicht innerhalb 10 Tagen nach Rechnungsdatum,
ist isupplies.de bzw. Software Partner GmbH berechtigt, Fälligkeitszinsen gemäß Ziffer 3
geltend zu machen. Eingehende Zahlungen werden grundsätzlich zunächst
auf die fälligen Forderungen in der Reihenfolge ihrer Entstehung
angerechnet.
3. Bei einer Überschreitung des Zahlungsziels ist isupplies.de bzw. die Software Partner
GmbH, ohne daß es einer gesonderten Mahnung mit Fristsetzung bedarf,
berechtigt, Zinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der
Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch 7% pa auf den Rechnungsbetrag
zu berechnen (Fälligkeitszinsen gemäß 353 HGB). Mahnkosten werden pro
Mahnung mit EUR 5,00 netto berechnet. Eine Zahlung gilt erst dann als
erfolgt, wenn wir über den Betrag endgültig verfügen können. Bei
Scheckzahlung ist dies erst dann der Fall, wenn der Scheck eingelöst
ist. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, werden alle Forderungen fällig.
Dies gilt auch bei einer wesentlichen Vermögensverschlechterung und bei
Zahlungseinstellung des Kunden. isupplies.de bzw. Software Partner GmbH behält sich vor,
Sicherheiten zu verlangen und über die Hereinnahme von Wechseln oder
Schecks von Fall zu Fall zu entscheiden.
VIII. Exportgeschäfte
Für Lieferungen an Exportkunden im Ausland gelten folgende zusätzliche Bestimmungen:
1. Alle Angebote, Abschlüsse und Vereinbarungen basieren auf dem zum
Zeitpunkt der Erteilung des Auftrages maßgeblichem Wechselkurs der
Fremdwährung zum Euro. Bei schriftlicher Angebotserstellung ist auf den
Zeitpunkt der Absendung der Bestellung an isupplies.de bzw. Software Partner GmbH
abzustellen. Sollte sich der Wechselkurs nach diesem Zeitpunkt ändern,
so ist isupplies.de bzw. Software Partner GmbH berechtigt nach Wahl Zahlung in Euro oder
in der Währung des Landes des Kunden zu verlangen.
2. Die Ware reist in allen Fällen auf Gefahr des Kunden, auch bei Frei
Haus Lieferungen. Etwaige auf dem Beförderungswege entstehende
Verluste durch Beschädigung, etc. gehen - gleich aus welchen Gründen -
zu Lasten des Kunden.
3. isupplies.de bzw. Software Partner GmbH ist berechtigt, alle während der Abwicklung
des Abschlusses durch Bundes- und Landesgesetz zur Erhebung gelangenden
neuen Abgaben (einschließlich Zölle) oder Erhöhungen bereits
bestehender Abgaben, wodurch die Lieferung der Ware unmittelbar
betroffen oder verteuert wird, in voller Höhe auf den Kaufpreis
aufzuschlagen.
IX. Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Erfüllungsort ist München. Die Bestimmungen über das Haager Abkommen
über internationale Kaufverträge finden keine Anwendung. Die
Vertragsbeziehungen zwischen isupplies.de bzw. Software Partner GmbH und dem Kunden
richten sich ausschließlich nach deutschem Recht.
2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ungültig sein, so
wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich im Zusammenhang mit der
Geschäftsbeziehung ergebenden Streitigkeiten, auch für Wechsel- und
Scheckprozesse, ist München.
Unterhaching, 02.01.2010